Das ideale Alter zur ersten Vorstellung in einer Kieferorthopädischen Praxis ist zwischen 4 und 6 Jahren. Auch wenn in den wenigsten Fällen schon in diesem Alter eine kieferorthopädische Behandlung aufgenommen wird, ist es für die jungen Patienten sehr wichtig, den günstigsten Zeitpunkt für die Behandlung einer eventuell vorhandenen Zahn- und Kieferfehlstellung festzulegen.
Beim ersten Termin sollen Sie zunächst einmal unsere Praxis und unser Team kennenlernen. Nach dem Ausfüllen aller erforderlichen Formblätter erfolgt dann eine klinische Untersuchung. Sofern eine Behandlung überhaupt notwendig oder aus ästhetischen Gründen von Ihnen gewünscht ist, können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt bereits einen ersten Behandlungsvorschlag unterbreiten. Bei Jugendlichen bis 18 Jahre kann hierbei festgestellt werden, ob eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungsregeln erfolgen kann.
Der erste Beratungstermin wird von der Krankenkasse übernommen, unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Daher kann sich jeder Patient kieferorthopädisch beraten lassen, ohne ein finanzielles Risiko eingehen zu müssen. Nur wenn nach der eingehenden Beratung sofort mit den diagnostischen Unterlagen begonnen wird, entstehen Kosten, die je nach Versicherungsvertrag von Ihrer Krankenkasse übernommen werden oder nicht.
Die Kosten für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung werden nicht immer von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ob eine Zusatzversicherung die entstehenden Kosten teilweise oder ganz übernimmt, hängt von der Versicherung und den Vertragsbedingungen ab.
Wenn Sie über eine Zusatzversicherung nachdenken, erkundigen Sie sich bitte, ob diese vor dem ersten Beratungstermin abgeschlossen werden muss!
Herausnehmbare Zahnspangen müssen zum Sport herausgenommen werden. Für festsitzende Zahnspangen bieten wir eine spezielle Schutzabdeckung an, damit Sie sich Ihre Wangen- und Lippenschleimhäute nicht verletzen.
Damit sich die bis dahin korrigierten Zähne nicht gleich wieder verschieben, rufen Sie bitte sofort in unserer Praxis an. Wir bieten Ihnen dann kurzfristig einen Termin an und entscheiden an diesem, ob man die Spange reparieren kann oder neu anfertigen muss.
Die herausnehmbare Zahnspange muss zum Essen herausgenommen werden. Mit der festsitzenden Zahnspange muss man einige Einschränkungen in Kauf nehmen, die wir eingehend erklären, wenn die Zahnspange eingesetzt wird. Grundsätzlich gilt, dass alles was hart und klebrig ist, vermieden werden soll.
Noch Fragen? Wir helfen gerne! 02941 / 4029
Dr. Kathrin Knop
Master of Science Kieferorthopädie
Mühlenstraße 4
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